Am 21.10.2017 beschloss die Vertreterversammlung der LPK-BW die Änderung der Wahlordnung.
Die Änderungen in aller Kürze: Statt einer Stimme hat nun jede*r Wähler*in drei Stimmen. Diese drei Stimmen müssen auf eine Liste verteilt werden und können auch kumuliert werden (pro Kandidat*in sind also 1, 2 oder 3 Stimmen möglich, insgesamt aber nicht mehr als drei!). D. h. alle angekreuzten Kandidat*innen müssen von einer Liste ausgewählt werden. Vorteil: Für Wähler*innen besteht nun die Möglichkeit, insgesamt bis zu drei Personen, die sie unterstützen wollen, mit Stimmen zu berücksichtigen und damit die Reihenfolge der Gewählten auf der Liste zu beeinflussen.
Bitte unbedingt die Ausfüllhinweise beachten, die Sie mit den Wahlunterlagen bekommen werden!
Aktuelle Informationen zur Wahl finden Sie auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ( https://www.lpk-bw.de/ ).
Dort finden Sie u.a. das Wahlrundschreiben, indem detaillierte Informationen zur Wahl zusammengestellt sind (https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/news/2018/info-wahlen-an-alle-mitglieder-2018-hp-final.pdf ).